Die Bewertung einer Immobilie ist ein wichtiger Schritt, der sowohl Käufer als auch Verkäufer beeinflusst. Eine fehlerhafte Bewertung kann zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Sollte das Bewertungsunternehmen bei der Festlegung des Immobilienwertes Fehler gemacht haben, haben Schweizer Bürger Anspruch auf eine Entschädigung.
Höhe der Entschädigung:
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250 bis 3000 CHF – je nach Schwere des Fehlers und den finanziellen Verlusten des Immobilienbesitzers. Beispielsweise kann der Eigentümer bei einem deutlich unterbewerteten Verkauf der Immobilie auf die maximale Summe Anspruch erheben.
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Entschädigung für verspäteten Immobilienverkauf
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Ein weiteres häufiges Problem ist der verspätete Verkauf einer Immobilie. Wenn ein Makler oder Vermittler seine Verpflichtungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfüllt und dies zu finanziellen Verlusten für den Eigentümer führt, sieht das Gesetz ebenfalls Entschädigungszahlungen vor.