Entschädigungszahlungen für Schweizer Bürger wegen fehlerhafter Immobilienbewertung oder verspätetem Immobilienverkauf

Der Immobilienmarkt in der Schweiz gehört zu den stabilsten und am strengsten regulierten der Welt. Dennoch kann es zu Situationen kommen, in denen die Bewertung einer Immobilie oder deren Verkaufsprozess nicht den Erwartungen entspricht. In solchen Fällen sieht das Schweizer Recht Entschädigungszahlungen für Bürger vor, deren Rechte durch Fehler bei der Immobilienbewertung oder durch verspäteten Verkauf beeinträchtigt wurden.

Entschädigung für fehlerhafte Immobilienbewertung

Die Bewertung einer Immobilie ist ein wichtiger Schritt, der sowohl Käufer als auch Verkäufer beeinflusst. Eine fehlerhafte Bewertung kann zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Sollte das Bewertungsunternehmen bei der Festlegung des Immobilienwertes Fehler gemacht haben, haben Schweizer Bürger Anspruch auf eine Entschädigung.

Höhe der Entschädigung:

  • 250 bis 3000 CHF – je nach Schwere des Fehlers und den finanziellen Verlusten des Immobilienbesitzers. Beispielsweise kann der Eigentümer bei einem deutlich unterbewerteten Verkauf der Immobilie auf die maximale Summe Anspruch erheben.
  • Entschädigung für verspäteten Immobilienverkauf
  • Ein weiteres häufiges Problem ist der verspätete Verkauf einer Immobilie. Wenn ein Makler oder Vermittler seine Verpflichtungen nicht innerhalb der vereinbarten Frist erfüllt und dies zu finanziellen Verlusten für den Eigentümer führt, sieht das Gesetz ebenfalls Entschädigungszahlungen vor.

Höhe der Entschädigung:

  • 500 bis 5000 CHF – abhängig von der Dauer der Verzögerung und dem entstandenen
  • Schaden für den Verkäufer. Beispielsweise kann eine mehrmonatige Verzögerung des Verkaufs, die potenzielle Käufer abschreckt, zu einer höheren Entschädigung führen.

Voraussetzungen für den Erhalt der Entschädigung

  • Um eine Entschädigung zu erhalten, muss der Immobilienbesitzer nachweisen, dass die Bewertung fehlerhaft durchgeführt wurde oder dass der Verkauf aufgrund des Fehlers des Maklers oder Schätzers verzögert wurde. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente zu sammeln: Verträge mit dem Makler, Bewertungsberichte, Verkaufsversuche.
  • Die Entschädigungsbeträge können je nach Fall sowie nach Art der Immobilie (Wohn- oder Gewerbeimmobilie) und dem Standort variieren.

So vermeiden Sie Fehler bei der Bewertung und dem Verkauf

  • Um Probleme mit der Immobilienbewertung und dem Verkauf in der Schweiz zu vermeiden, empfiehlt es sich, mit renommierten Maklern und Bewertungsunternehmen zusammenzuarbeiten. Zusätzlich kann eine zweite Meinung zur Bewertung eingeholt werden, um die Genauigkeit der Daten zu gewährleisten. Beim Verkauf einer Immobilie ist es wichtig, klare Fristen und Bedingungen festzulegen, um das Risiko von Verzögerungen zu minimieren.
  • Entschädigungszahlungen sind eine Garantie dafür, dass die Rechte der Immobilieneigentümer in der Schweiz geschützt sind und dass Fehler bei der Bewertung oder Verkaufsverzögerungen für die verantwortliche Partei nicht ohne Konsequenzen bleiben.

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